Sachverhalt :

 

Auf einer Schulkonferenz im November 2000 stellte die Schulleitung einen Antrag auf „Schulsponsoring" . Es sollten in den Pausenhallen Litfaßsä ulen mit Werbung aufgestellt werden. Über den Schulfö rderverein sollten jä hrlich 4000 DM pro Sä ule vereinnahmt werden. Ich habe mich daraufhin beim Kultusministerium informiert. Von dort wurde mir mitgeteilt, dass die Vorgehensweise nicht zulä ssig ist. Obwohl Herr Xxxxx von seines Antrages Kenntnis hatte, bestand er weiterhin auf dessen Durchführung. Letztendlich wurden die Plä ne nicht verwirklicht.

  Ich habe den gesamten Vorgang daraufhin im Internet verö ffentlicht. Als Herr Xxxxx davon Kenntnis erlangte, wies er mich schriftlich an, die ihn betreffenden Seiten wieder aus dem Internet zu nehmen. Danach wurde ein Disziplinarverfahren gegen mich erö ffnet, in dessen Verlauf das Kultusministerium nie den Vorgang der Litfaßsä ulen-Werbug berücksichtigte. Sachbearbeiterin für das Disziplinarverfahren war Frau Xxxxx.

  Rechtsanwalt Xxxxxx  der mich etwa ein halbes Jahr telefonisch beraten hatte, meinte dann Ende 2001 , nach Abschluss der disziplinarischen Vorermittlungen, dass Herr Rechtsanwalt Xxxxxxx (Lübeck) meine Belange eher in meinem Interesse vertreten würde. ,

 

selbst gelesen, genehmigt, unterschrieben:

 

 

 

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